Die Frauen im alten Rom

Frau-

Die Frauen im alten Rom hatten nur wenige Rechte,

besaßen jedoch gesellschaftliche Bedeutung und 

waren relativ selbstständig

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Ämter

Frauen durften kein politisches Amt haben und nicht wählen. Allerdings halfen sie ihrem Mann, falls er ein politisches Amt wollte

Anklage:

Frauen durften nicht Klage vor Gericht erheben

Vormund:

Frauen durften nur dann ganz frei über ihr Vermögen verfügen, wenn sie mindestens drei Kinder hatten. Sonst brauchten sie einen Vormund für verschiedene Geschäfte. Der Vormund durfte nicht der eigene Ehemann oder der Schwiegervater sein, wohl aber ein eigener Verwandter

Erbe:

Ed gab verschiedene Rechtsvorschriften, die das Erben von Frauen erschwerten. 

Der römische Autor Gellius über die Rolle von Mann und Frau

Solange ein Mann noch nicht geschieden ist vertritt er als Richter bei seiner Frau die Stelle des Zensors (der das Verhalten beurteilt). Er hat zweifellos unbeschränkte Gewalt über sie. Wenn seine Frau z.B. eine sittenwidrige oder unehrenhafte tat begangen hat, darf er sie strafen [...] Wenn du deine Ehefrau beim Ehebruch erwischt, darfst du sie ungestraft töten. Wenn du aber selbst die Ehe brichst oder gebrochen hast, steht ihr keineswegs das Recht zu, dich auch nur mit dem Finger zu berühren.


Verwendete Materialien: Zeiten u. Menschen, Forum Geschichte, Das waren Zeiten, Leben und Alltag im Alten Rom


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